Einladung eines Juristen zum 50. Geburtstag
eingesandt von Elma Wiltfang
W---- Erstes Gesetz zur Feier seines 50. Geburtstages (WGFG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom --- Mai 1956
§ 1
Begriffsbestimmung
(1)Wilhelms Geburtstag: wiederkehrendes Ereignis am --- Mai
eines jeden Jahres;
(2) Geburtstagsfeier:
wenn aus Anlass des § 1 Abs. 1 mehrere Menschen
in freudiger Runde zusammenkommen, fröhlich sind und sich bei Musik,
gutem Essen und Trinken wohl fühlen;
(3) Einladung: Mitteilung für § 1 Abs. 2 aus Anlass § 1
Abs. 1
§ 2 Inhaltsbestimmung
Zur 50. Wiederkehr des Ereignisses im Sinne des § 1 Abs. 1 WGFG veranstaltet
Wilhelm seine Feier im Sinnes des § 1 Abs. 2. Dieses, dem Adressaten
vorliegende Schriftstück erfüllt die Voraussetzungen des § 1
Abs. 3 WGFG
§ 3
Verwendungszweck
§
2 in Verbindung mit (=i.V.m.) § 1 Abs. 2 WGFG findet Verwendung als
Gartenparty am
Samstag, den 10. Juni 2006 um 19.30 Uhr
§
4 Örtliche Zuständigkeit
Ö
rtlich zuständig für die Veranstaltung im Sinne der §§ 3
und 2 i.V.m § 1 Abs. 2 WGFG ist der Garten der Familie W.
R----str in P---
mit einem darin aufstehendem Zelt (nicht feststehendes Gebäude) einschließlich
Nebengelass.
§ 5
Gegenleistung
Alle Teilnehmer der Veranstaltung im Sinne dieses Gesetzes
sollten gute Laune und Spaß am Feiern mitbringen.
§ 5
Ausschlussklausel
Der Adressat dieser Mitteilung hat seine Teilnahme an der Veranstaltung
im Sinne dieses Gesetzes dem Gesetzgeber binnen einer Frist
bis zum --- Mai 2006 bekannt zu geben. Diese Mitteilung ist formfrei möglich.
Der Gesetzgeber äh…… Gastgeber
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