Hochzeitsbrauch „Brautschuhversteigerung“

Während der Hochzeitsfeier gibt es den alten Brauch der “Brautschuhversteigerung”. Dafür wird der Braut einer ihrer Brautschuhe “geraubt” und symbolisch unter den Hochzeitsgästen versteigert. Zum Schluss ersteigert der Bräutigam den Schuh mitsamt den bis zu diesem Zeitpunkt ersteigerten Geldbeträgen. Das Geld verbleibt bei dem Brautpaar. Meist zur späteren Stunde und richtig moderiert kann daraus eine fröhliche und spannende Unterhaltung entstehen und hat den schönen Nebeneffekt, dass so z. B. die Urlaubskasse für die Hochzeitsreise vom jungen Glück “aufgebessert” wird.

Vorbereitung:
Benötigt werden:
1 Auktionator/Moderator(in) (am Besten wortgewandt, schlagfertig und witzig)
1 – 2 “Einsammler(innen)” (mit Hut oder Tablett. Der Brautschuh sollte besser in der Hand des Auktionators bleiben, damit er den Schuh immer wieder hochhalten und besser anpreisen kann)

In der Regel sollte das letzte Gebot dem Trauzeugen, Brautvater etc. zugesprochen werden, der natürlich den Brautschuh vom Bräutigam auslösen lässt, damit dieser ihn seiner Braut zurückgeben kann.
Das ersteigerte Geld wird dem Brautpaar vom Auktionator zum Schluss überreicht.

Durchführung:
Zuerst muss natürlich ein Schuh der Braut entwendet werden.
Dann folgt die Versteigerung dieses Brautschuhs.

“Amerikanische” Versteigerung:
Das Gebot beginnt bei einem niedrigen Betrag, z. B. 5 Euro. Derjenige, der darauf bietet zahlt die 5 Euro an den Auktionator (oder den “Einsammler”, der mit Hut oder Tablett die Gebote “abholt”).
Überbietet jetzt jemand z. B. mit “8 Euro”, muss dieser Bieter nur die Differenz zum vorhergehenden Gebot zahlen – also 3 Euro. Der nächste überbietet vielleicht mit “10 Euro” und zahlt somit 2 Euro, also die Differenz zum vorherigem Gebot. Überbietet jetzt jemand mit “11 Euro” sind von demjenigen an den Auktionator 1 Euro fällig. Die Regel lautet also: Derjenige der bietet, zahlt immer nur die Differenz zum vorhergehenden Auktionsgebot.

Merkt der Auktionator, dass das Spiel lange genug gedauert hat, die Gebote nicht mehr so schnell getoppt werden oder der ersteigerte Betrag bereits schon in schwindelerregenden Höhen getrieben wurde, lässt er dem Trauzeugen (oder Brautvater etc.) die Chance zukommen, das letzte Gebot abzugeben und gibt ihm den Zuschlag (…zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten). Aber auch dann wird wiederum nur die Differenz zum vorletzten Gebot kassiert.

Besonderheiten:
Ein guter Auktionator ist natürlich Gold wert: er sorgt mit seiner Anpreisung für die lustige Unterhaltung und bringt die Gäste dazu, ein neues Gebot gleich wieder zu toppen.

Zum “Anheizen” dienen dem Auktionator auch folgende Möglichkeiten:
Wird ein runder Betrag geboten (also 10, 20, 30 …) oder eine Schnapszahl geboten (also 11, 22, 33,…, des Spaßes wegen auch 122, 133 usw.) gibt es einen Schnaps, Likör oder Sekt…oder ein Küsschen von Braut oder Bräutigam (Wangenkuss).

Themen in diesem Beitrag:

Hochzeit
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