Festordnung in Paragraphen

§1

Einlass wird nur Personen gewährt, die mindestens drei Tage gefastet haben und Durst wie ein kleines Pony mitbringen.

§2

Zank, Streit, finstere Mienen, „alte Rechnungen“ und Ehe- und sonstige Zwistigkeiten sind unverzüglich an der Garderobe abzugeben.

§3

Geschenke sind unverzüglich am Eingang auszuhändigen. Geldgeschenke dürfen nur in dezenter Verpackung überreicht werden.

§4

Die Kleidung hat mindestens bis nach dem Festessen geordnet zu sein. Sakkos und Westen dürfen nicht vor dem Nachtisch abgelegt werden; Gürtel und Krawatten sind vor der Mahlzeit zu lockern.

§5

Auch bekleckerte Kleider (Seidenblusen und Samtröcke, etc.) dürfen nicht abgelegt werden.

§6

Unflätige Witze dürfen erst nach dem ersten Weinbrand erzählt werden und auch nur dann, wenn keine Kinder oder Damen in der Nähe sind.

§7

Wer „Dame“ ist, bestimmen die anwesenden Personen weiblichen Geschlechts jede für sich allein.

§8

Reden dürfen nicht länger als drei Minuten dauern und müssen durch ein dezentes Schlagen an ein gefülltes Glas angekündigt werden.

§9

Tanzen ist Pflicht Ausgenommen sind lediglich Personen über 90 Jahre, die eine schriftliche Entschuldigung ihrer Eltern vorweisen können.

§10

Wer die Feier nüchtern wieder verlässt, wird darauf hingewiesen, dass er in Zukunft mit keiner Einladung mehr rechnen darf.

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