Polizeiverordnung zum festlichen Tage

Wer unsere Hochzeit mitmachen will, muss vor allen Dingen anwesend sein.

Die Hochzeit beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder gehen.

Jeder hat sich mit leerem Magen friedlich und unbewaffnet an seinem Platz niederzulassen.

Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der Teppiche als Ringermatten ist nicht gestartet.

Ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit werden als böswillige Verleumdungen erachtet und mit Haftstrafen nicht unter sechs Wochen geahndet.

Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Feuerwerkskörpern, Pfirsich- und Kirschkernen sowie von Sektkorken, Scherben, Zigarren- und Zigarettenasche ist nur insofern zulässig, als weder Personen noch Festräume Schaden nehmen können.

Jeder, der mehr als drei Sprachen zugleich spricht, hat einen Dolmetscher mitzubringen.

Der Tanzkapelle mit zusätzlichen Alkoholika und außerplanmäßigen Trinkgeldern einzuheizen, ist erst ab sechs Uhr morgens erlaubt.

Spontan heraufbrechende Verlobungen, schwerwiegende Beleidigungen, heimlich ausgetauschte Küsse, Blutracheschwüre und ähnliche Vorkommnisse sollen im Interesse der Festtagsstimmung nicht vor Abreise des Hochzeitspaares ausgeplaudert werden.

Wenn die Gesellschaft auf weniger als eine Person zusammengeschrumpft ist, ist das Fest als beendet anzusehen.

Themen in diesem Beitrag:

Hochzeit
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner