Festordnung bei Regen

Falls es regnet, findet die Feier bei schlechtem Wetter statt.

Die Feier beginnt mit dem Anfang und schließt mit dem Ende. Kommt jemand zu spät, hat er den Anfang versäumt.

Jeder einzelne hat so zahlreich wie möglich zu erscheinen. Der Eintritt in die Festräume ist nur durch die Tür gestattet.

Jede Person darf nur einen Stuhl in Anspruch nehmen, das Brautpaar zwei.

Mit Blicken darf vorsichtig geworfen werden.

Getränke und Speisen sind nur in einer Richtung zu genießen.

Jeder isst auf seiner eigenen Kleidung. Bei der Tafel nehme jeder ohne Rücksicht auf seinen Nachbarn nur das Beste. Es soll aber niemand mehr essen, als er mit aller Gewalt zu sich nehmen kann.

Wer Übel nimmt oder wird, muss umgehend den Raum verlassen.

Beim Verlesen der Zeitung sind sachliche Einwürfe, wie Bier- oder Weingläser verboten.

Alle Anwesenden mögen ihre Uhren abliefern, da für die Zeitrechnungen nur die aufgehende Sonne maßgeblich ist.

Jeder muss die Festlieder mitsingen, auch wenn er keine Stimme hat.

Nicht alles was der Bräutigam tut und tun wird, gilt auch für die Festgäste.

Die verheirateten Herren werden gebeten, möglichst wenig auf die Anordnungen ihrer Feldwebel zu hören, damit der junge Ehemann noch nicht sieht, was ihm in Zukunft blüht.

Wer zuviel trinkt, falle beizeiten unter den Tisch, damit kein Aufsehen erregt wird.

Um den Fußboden zu schonen, ist es ausdrücklich erlaubt, auf fremden Schuhen zu tanzen.

Das Brautpaar gebe vor allem acht, dass es sich nicht zu früh aus dem Staube macht.

Wer sich beleidigt fühlt, kann heimgehen.

Die Festschrift dient als Andenken an das Fest und nicht zum Einpacken der Speisen.

Wer sich dieser Festordnung nicht unterwirft, wird mit Sozialarbeit im Haushalt des Brautpaares bestraft.

Themen in diesem Beitrag:

Hochzeit
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