Festverordnung

1. Das Fest hat pünktlich begonnen und hört auf, sobald es zu Ende ist.

2. Wenn es regnet, findet das Fest bei schlechtem Wetter statt.

3. Teilnehmen dürfen nur Anwesende.

4. Finstere Mienen, schlechte Launen, Skatkarten und Strickstrümpfe sind an der Garderobe abzugeben.

5. Das Werfen mit Korken, Liebesblicken und sonstigen gefährlichen Gegenständen ist während des Essens möglichst zu unterlassen.

6. Servietten sind zum Schutz der Kleidung gedacht und nicht zum Einwickeln der Speisen.

7. Erlaubt ist alles, was zum Gelingen des heutigen Tages beiträgt.

8. Die Tisch- und Festlieder müssen mitgesungen werden. Wer kann, der darf mehrstimmig singen.

9. Wird eine Aufnahme gemacht, so haben die Festteilnehmer ein freundliches Gesicht zu machen, auch die, die schon länger verheiratet sind.

10. Es ist nicht gestattet, nach der Uhrzeit zu fragen.

11: Wer sich heute nicht amüsiert und mitmacht, wird nach Bekanntwerden seiner zweiten abfälligen Bemerkung sofort des Hauses verwiesen.

12. Die Benutzung der Lampen als Schaukeln, sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.

13. Ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Geburtstagskindes / Jubilars zu dessen Junggesellen (Strohwitwer-/Arbeits-) zeit, werden als böswillige Verleumdungen erachtet.

14. Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Feuerwerkskörpern, Pfirsich- und Kirschkernen sowie von Sektkorken und Zigarettenasche ist nur insofern zulässig, als weder eine Person noch die Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können.

15. Jeder hat sich so zu benehmen, dass die anderen Teilnehmer noch mindestens eine Woche Gesprächsstoff haben.

16. Es wird ersucht, bei den Ansprachen und diversen Darbietungen den Beifall durch Klatschen und Brüllen zu mäßigen.

17. Der Aufenthalt auf fremden Füßen ist nur im Einverständnis mit der anderen Partei erlaubt.

18. Wer beim Verlassen der Festräume weder wackelt, stolpert noch einen Schluckauf hat, wird als Spielverderber gebrandmarkt.

19. Gestattet ist das Mitnehmen einer angenehmen Festerinnerung.

20. Auf dem Heimweg sind keine Bäume und Laternenpfähle zu umarmen, dazu sind die mitgebrachten Damen und Herren zu benutzen.

21. Wer noch fest auf den Beinen steht, hat im Sinne des Lastenausgleichs die Hälfte seiner Kräfte den Wankenden zur Verfügung zu stellen.

22. Schrumpft die Anzahl der Anwesenden auf weniger als eins zusammen, wird unweigerlich Schluss gemacht. 23. Die Einhaltung der Festordung wird strengstens überwacht, mit Bußgeldern muß gerechnet werden.

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