Einladungtext für Juristen zum 50. Geburtstag

Erstes Gesetz zur Feier seines 50. Geburtstages (WGFG)in der Fassung der Bekanntmachung vom — Mai 1956

§ 1 Begriffsbestimmung
(1)Wilhelms Geburtstag: wiederkehrendes Ereignis am — Mai eines jeden Jahres;

(2) Geburtstagsfeier: wenn aus Anlass des § 1 Abs. 1 mehrere Menschen in freudiger Runde zusammenkommen, fröhlich sind und sich bei Musik, gutem Essen und Trinken wohl fühlen;

(3) Einladung: Mitteilung für § 1 Abs. 2 aus Anlass § 1 Abs. 1

§ 2 Inhaltsbestimmung
Zur 50. Wiederkehr des Ereignisses im Sinne des § 1 Abs. 1 WGFG veranstaltet Wilhelm seine Feier im Sinnes des § 1 Abs. 2. Dieses, dem Adressaten vorliegende Schriftstück erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 WGFG

§ 3 Verwendungszweck
§ 2 in Verbindung mit (=i.V.m.) § 1 Abs. 2 WGFG findet Verwendung als Gartenparty am

Samstag, den 10. Juni 2006 um 19.30 Uhr

§ 4 Örtliche Zuständigkeit
Ö rtlich zuständig für die Veranstaltung im Sinne der §§ 3 und 2 i.V.m § 1 Abs. 2 WGFG ist der Garten der Familie W.
R–str in P–
mit einem darin aufstehendem Zelt (nicht feststehendes Gebäude) einschließlich Nebengelass.

§ 5 Gegenleistung
Alle Teilnehmer der Veranstaltung im Sinne dieses Gesetzes sollten gute Laune und Spaß am Feiern mitbringen.

§ 5 Ausschlussklausel
Der Adressat dieser Mitteilung hat seine Teilnahme an der Veranstaltung im Sinne dieses Gesetzes dem Gesetzgeber binnen einer Frist bis zum — Mai 2006 bekannt zu geben. Diese Mitteilung ist formfrei möglich.

Der Gesetzgeber äh…… Gastgeber

"Elma Wiltfang"

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Geburtstag
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