Krematorium: Eine etwas böse Geburtstagsüberraschung

*Stadt*, den 1.1.2015

Sehr geehrte Dame

Da Sie das zulässige, brennbare Alter erreicht haben und für die Menschheit keinerlei Vorteile aus Ihrem Weiterleben zu erhoffen sind, weil Sie durch Ihr Aussehen die Menschheit in Schrecken versetzen, haben Sie sich lt. § 256 Abschnitt 11 in Verbindung mit der Durchführungsbestimmung vom 20.01.1989 binnen 2 Tagen von 14-18 Uhr (außer montags Ruhetag) im hiesigen Krematorium, Ofen 4, zwecks Verbrennung Ihrer traurigen Gestalt
einzufinden.

Mitzubringen sind:

  • 1 Bündel trockenes gespaltenes Holz
  • 1 Kanne Spiritus, da dasselbe sonst zum Selbstkostenpreis von 8,50€ verrechnet werden müsste
  • 1 Topf für die Griefen und
  • 1 Bogen Packpapier zum einwickeln Ihrer morschen Knochen

Sie haben ab sofort jeglichen Alkoholgenuss zu vermeiden, damit keine Explosion bei Verbrennung Ihrer traurigen Gestalt entsteht. Ihr Auspuff ist gut zu verstopfen, damit die Anstalt nicht durch Ihre Giftgase zu leiden hat, denn
die Angestellten haben ihre Gasmasken im Zuge der Remilitarisierung abgegeben.

Außerdem ist es ratsam einige Tage vorher sehr viel zu essen, damit Sie nicht durch den Rost fallen.

Sollten Sie wider Erwarten nicht erscheinen, so werden Sie auf Ihre Kosten mit dem Krematoriumswagen abgeholt.

Zum Schluss möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihre Füße so sauber wie möglich waschen, da dieselben sonst gesondert verbrannt werden müssten, was zu lange aufhält, weil bekanntlich in Käse sehr viel
Wasser enthalten ist.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Städtisches Krematorium *Stadt*

Sargnagel
Direktor

"Ines Pätzold"

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Geburtstag
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